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Nicolas Castillo und electromarkt24.de

Freitag, 3. September 2010

 Ich habe damals auf meinem Blog http://aisha-blog.1on.de/ darüber berichtet.
Leider wurde der Beitrag gelöscht da sich Herr Castillo in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Heute können wir sehen mit wem wir es tatsächlich zu tun hatten. Der Beitrag wurde damals hier
eingefügt. Das war der Grund warum dieser Blog entstand. Heute ist er mein Ausweichblog wenn ich bei 1on.de mal wieder mundtot gemacht werden soll. (DDOS Attacken). Auf diesen Blog hier bin ich ganz besonders stolz!

Aktenzeichen: 380 Js 39802/09

Datum: 31.08.10
Ermittlungsverfahren gegen Nicolas Castillo wegen Betruges
Sehr geehrte Damen und Herren,
im obengenannten Ermittlungsverfahren dauern die Ermittlungen noch an. Die aktuelle .
Anschrift von Herrn Nicolas Castillo lautet: Zellaer Str. 154, 98528 Suhl-Goldlauter.
Einige von Ihnen haben im Verfahren bereits einen Adhäsionsantrag nach § 404
Strafprozessordnung gestellt. Die Antragsteilung hat dieselben Wirkungen wie die
Erhebung der Klage im bürgerIichen Rechtsstreit. Sie treten mit Eingang des Antrages bei
Gericht ein. Das Verfahren ist in §§ 403ff Strafprozessordnung geregelt, d.h. Sie werden
von Ort und Zeit der Hauptverhandlung benachrichtigt.
Mit Arrestbeschlüssen des Amtsgerichts Erfurt vom 18.01.2010 und 20.01.2010 und
entsprechenden Pfändungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 18.01.2010
und 20.01.2010 sind folgende Vermögenswerte des o. g. Schuldners zur Sicherung der
Ansprüche von Verletzten gemäß § 111b Strafprozessordnung durch Vollziehung eines
dinglichen Arrestes vorläufig gesichert worden:
Die bestehenden und künftigen Forderungen des Nicolas Castillo
aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen (Konten, Depotvertrage etc.) gegen die Sparkasse Mittelthüringen ,
insbesondere aus dem Konto Nr. 163 00 67 68 in Höhe von 24.657,29 EUR und in Höhe
von 120.000 EUR
aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen (Konten, Depotvertrage etc.) gegen
die Deka Bank Deutsche Girozentrale
insbesondere aus dem Depot Nr. 0185515343 in Höhe von 120.000 EUR
Nach Mitteilung der Sparkasse Mittelthüringen vom 02.02.2010 besteht die o. g.
Forderung in Höhe von 24.657,29 EUR insgesamt abzüglich Zinsen und Kosten der Bank.
bei vorrangigen Pfändungen von ca. 23.000 EUR.
Nach Mitteilung der Sparkasse Mittelthüringen vom 04.02.2010 besteht die o. g.
Forderung in Höhe von 74.704,49 EUR insgesamt abzüglich Zinsen und Kosten der Bank.
bei vorrangigen Pfändungen von 156.898,13 EUR.
Nach Mitteilung der Deka Bank Deutsche Girozentrale vom 03.02.2010 besteht die o. g.
Forderung in Höhe von 331,08 EUR insgesamt abzüglich Zinsen und Kosten der Bank.
Die Vollstreckungsmaßnahmen entfalten ihre Wirkung ausschIießlich im Verhältnis
Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, und dem Schuldner.
Für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche sind die Verletzten ausschließlich
selbst zuständig. Die von Gericht oder Staatsanwaltschaft zugunsten Verletzter
gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für und gegen Verletzte. Die
Verletzten sind — sofern sie auf die vorläufig gesicherten Vermögenswerte zugreifen
wollen — verpflichtet, ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.)
einzuholen, um mit Pfändungsverfügungen auf die gesicherten Vermögenswerte
zuzugreifen. Nach Vollstreckung bedarf es gemäß § 111g Strafprozessordnung der
Zulassung der Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlichen Beschluss.
Die Staatsanwaltschaft ist nicht befugt, Auszahlungen vorzunehmen. Ob Sie also auf die
vorläufig gesicherten Werte zugreifen wollen, müssen Sie in eigener Zuständigkeit,
gegebenenfalls nach anwaltlicher Beratung entscheiden. Die vorläufige Sicherung ist
nach § 111 Strafprozessordnung nach dem Urteil des 1. Rechtszuges befristet.
Dieses Schreiben wird an alle derzeit mit kompletter Anschrift bekannten 483
Geschädigten gleichzeitig versandt. Weitere Personen sind namentlich bekannt.
Angesichts dieses Umfangs werden Sie nachvollziehen können, dass Anfragen derzeit
von hier aus nicht beantwortet und auch telefonische Auskünfte nicht erteilt werden
können. Auch Mailverkehr ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Akteneinsicht kann an Rechtsanwälte aufgrund des Verfahrensumfanges nur bei der
Staatsanwaltschaft Erfurt genommen werden, die Akten sind nicht entbehrlich.
Vielen Dank für lhr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
gez. ***
Staatsanwältin als Gruppenleiterin

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Soll das nun heißen, dass bei dem Betrüger Geld da ist ?
Habe mittlerweile Mahnbescheid gestellt und der Anwalt von dem Verbrecher ist in Widerspruch gegangen-- Frechheit. Nun muß ich wohl oder übel Prozessieren.
Bernd M. aus Dresden

Aisha hat gesagt…

Am besten du zeigst deinem RA das hier was von der Staatsanwaltschaft Erfurt bekannt gegeben wurde. Es sind Gelder sicher gestellt worden!

Anonym hat gesagt…

Heute ist ja nun die Verhandlung, der Antrag lautet auf 5 Jahre Haft. Mal sehen, obs so wird. Und was ist mit dem sichergestellten Geld?
Hans-Hermann
Warum gibt es nicht mehr autosec4you?

Admin hat gesagt…

Oh danke für die Info! Bitte halte mich doch insbesondere bei der Urteilsverkündung auf dem Laufendem. Ich hoffe der bekommt die 5 Jahre, schliesslich ist er vorbestraft wegen den selben Delikten.

Wegen dem Forum werde ich demnächst ein gesondertes Posting einstellen.

Bitte bleib am Ball Hans-Hermann, Castillo hat mich viele schlaflose Nächte gekostet und es interessiert mich wie die Sache ausgeht.

Anonym hat gesagt…

Hallo an alle Geschädigten!
Auch ich bin von dem feinen Herrn betrogen und um mein anständig verdientes Geld gebracht worden!
Wer weiß was in der Verhandlung entschieden wurde?
Warte seit einer Ewigkeit auf Akteneinsicht, offenbar ist die Staatanwaltschaft total überlastet....

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