Finanzagenten sind Opfer und Täter die von dubiosen Betreibern von Onlineshops oder anderen Internetplattformen angeworben wurden. Meist geschieht dies in Form einer Nebenjobsuche. Die Inserate sind in Kleinanzeigenmärkten und Jobbörsen zu finden. Dort wird ein ehrlicher Postbankkunde gesucht der für einen monatlichen Betrag sein Konto online an jemanden vermietet. Dieser jemand gibt sich meist als Internethändler mit ausländischem Wohnsitz aus und braucht für den Ausbau seines Internetgeschäftes ein deutsches Konto! Das ist natürlich absoluter Blödsinn denn mit jedem ausländischen Konto kann ich auch ein Internetgeschäft in Deutschland betreiben.
Wer sich auf so einen Nebenjob einlässt macht sich strafbar!
BaFin warnt vor einer Tätigkeit als "Finanzagent"
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
warnt davor, auf vermeintlich lukrative Jobangebote für eine Tätigkeit
als "Finanzagent" einzugehen. Neben einer zivilrechtlichen
Inanspruchnahme droht "Finanzagenten" dabei insbesondere die Gefahr,
wegen Geldwäsche und unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen
strafrechtlich belangt zu werden. Darüber hinaus können unerlaubt
erbrachte Finanzdienstleistungen verwaltungsrechtliche Schritte der BaFin nach sich ziehen.
Auf Internetseiten und per E-Mail sprechen
unseriöse Anbieter derzeit gezielt Inhaber von Bankkonten in der
Bundesrepublik Deutschland an, um sie für eine Tätigkeit als
"Finanzagent" zu gewinnen. Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über
das inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und
diese nach Abzug der versprochenen Provision möglichst umgehend per
Bargeldversand an eine im Ausland befindliche Person zu überweisen. Zur
Begründung dieser Abwicklungsmethode verweisen die Anbieter u.a. auf die Kostenersparnis gegenüber Auslandsüberweisungen oder den Schutz sensibler Kundeninformationen.
Die auf das Konto des "Finanzagenten" überwiesenen Gelder stammen
dabei meist von Dritten, die Opfer krimineller, insbesondere
betrügerischer Handlungen geworden sind. Der "Finanzagent" dient
demnach lediglich dem Zweck, die illegal erlangten Gelder schnell an
die Täter im Ausland zu überweisen, um deren Transferwege zu verwischen.
Da die "Finanzagenten" für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten,
betreiben sie gewerbsmäßig das Finanztransfergeschäft. Sie erbringen
damit Finanzdienstleistungen, für die eine schriftliche Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Die BaFin hat bereits erste Verwaltungsverfahren gegen einzelne "Finanzagenten" eingeleitet.
- Bonn/Frankfurt a.M., den
- 05.05.2005
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