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Warnung vor dubiosen " Offerten " für angebliche Einträge in Datenbanken bzw. Verzeichnissen

Dienstag, 6. Juli 2010

Da unser Forum sich nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Händler bzw. Unternehmer / Unternehmen richtet, hier nun mal aktiver Unternehmerschutz.

Bundesweit mehren sich die Fälle, dass nach öffentlicher Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen, private Dritte, unter Beifügung amtlich erscheinender Rechnungen die beteiligten Kaufleute oder Gesellschaften zur Zahlung angeblicher Veröffentlichungsauslagen auffordern.

Im Klein gedruckten dieser verschickten Schreiben, ist zu entnehmen, dass es sich nur um eine „ Offerte „ handelt. Durch Zahlung wird sehr oft ein Abo eingegangen. Von den meisten mir vorliegenden Schreiben, werden den Kaufleuten bzw. Gesellschaften „ Offerten „ zwischen 450 und 630 Euro/Jahr, angeboten. Dass es sich nur um eine Offerte handelt, ist nur dem Klein gedruckten zu entnehmen. Die Schreiben sind so aufgemacht, dass man zunächst den Eindruck gewinnt, es wäre ein förmliches Schreiben.

Meist findet man am Ende des Schreibens, nachfolgenden Satz ( selbstverständlich Groß und Fett gedruckt ): „Sie werden gebeten, bei Annahme, binnen 7 Tagen den Gesamtbeitrag in Höhe von xxx Euro zu zahlen, bzw rechtzeitig die Zahlung zu veranlassen.“ oder „ ZAHLBAR binnen 5 Tagen nach Erhalt

Was keinem der mir vorliegenden Schreiben zu entnehmen ist, ist die Angaben wo denn überhaupt der jeweilige Eintrag veröffentlicht wird bzw. abrufbar ist. Ferner fehlt bei jedem Schreiben die vollständige Ladungsfähige Anschrift samt Angabe des Vertretungsberechtigten incl. Angabe der Steuer bzw UID Nr., eine Handelsregister Nummer ist selbstverständlich auch nicht angegeben. Eine Telefon oder Fax Nummer, genauso wie eine Mail Adresse sucht man vergeblich. Vergeblich sucht man auch eine AGB

Solche Schreiben sind absolut unseriös. Bezahlen Sie nichts !! Halten Sie ggf. Rücksprache mit ihrem örtlich zuständigen Handelsregister, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Aufforderung der Zahlung berechtigt ist oder nicht !

Sämtliche Gebühren ( Ausnahme die Kosten für den von ihnen beauftragte Notar ), welche für einen Handelsregister Eintrag anfallen, werden von der jeweilig zuständigen Gerichtskasse eingezogen !

Inzwischen verschicken die Registergerichte auch inzwischen entsprechende Warnhinweise, zusammen mit der Handelsregister Eintragungsbestätigung.

WICHTIG: Die Gerichte verschicken auch niemals irgend welche Nachrichten per Nachnahme an Sie. Sollten Sie mal eine solche Nachnahme erhalten, einfach die Annahme verweigern ! !
Ferner fragen Bedienstete der Registergerichte oder Gerichtskasse auch niemals Ihre Bankverbindung oder Scheck- bzw. Kreditkarten Nr sowie Ihre PIN am Telefon für irgendwelche angeblichen Gebührenlastschriften ab.


Bisher liegen mir von nachfolgenden Unternehmen entsprechende „ Offerten „ vor:

Allgemeines Datenregister
Bundeskanzlerplatz 2-10
53113 Bonn
weitere Daten zum Unternehmen unbekannt ( Ausnahme Bankverbindung )

Allgemeine Gewerbeverwaltung
Kurfürstendamm 190 – 192
10707 Berlin
weitere Daten zum Unternehmen unbekannt ( Ausnahme Bankverbindung )

Allgemeines Gewerberegister
Leitzstrasse 45
70469 Stuttgart
weitere Daten zum Unternehmen unbekannt ( Ausnahme Bankverbindung )

HRB
Friedrichstraße 88
10117 Berlin
weitere Daten zum Unternehmen unbekannt ( Ausnahme Bankverbindung )

IGZ Zentrale
Postfach 520115
44207 Dortmund
weitere Daten zum Unternehmen unbekannt ( Ausnahme Bankverbindung )

HRB
Soucek
Königsallee 60
40212 Düsseldorf
weitere Daten zum Unternehmen unbekannt ( Ausnahme Bankverbindung )

AVG Allgemeine Vertriebs UG ( haftungsbeschränkt )
Obstmarschenweg 302
21683 Stade
weitere Daten zum Unternehmen unbekannt ( Ausnahme Bankverbindung )

Die Liste wird ständig erweitert !

Quelle: auktionshilfe

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